Nutzungsbedingungen für den KI-Arbeitsplatz „algonice mit Ody"
Fassung 1.0 — gültig ab 2. August 2026
Diese Fassung können Sie speichern und ausdrucken. Frühere Fassungen bleiben abrufbar: Archiv der Rechtstexte
Anbieter:
Christian Fischer, Häuslhofstraße 28, 5710 Kaprun, Österreich
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „algonice"
UID-Nummer ATU81765289 · support@algonice.eu
§ 1 Geltung und Zustandekommen
-
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des KI-Arbeitsplatzes „algonice mit Ody" (nachfolgend der „Dienst") — unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg oder über welche Vermittlungsplattform der Zugang erworben wurde. Sie werden mit Aufnahme der Nutzung wirksam.
-
Der Anbieter macht diese Bedingungen im Bestellvorgang sowie dauerhaft in der Anwendung und auf der Website zugänglich, sodass sie vor Aufnahme der Nutzung zur Kenntnis genommen, gespeichert und ausgedruckt werden können.
-
Bestellung, Zahlung und Rechnungstellung richten sich nach den Bedingungen des Vertriebspartners, über den der Zugang erworben wurde. Diese Nutzungsbedingungen berühren sie nicht. Zum kostenlosen Testzeitraum und zum Rücktritt siehe § 13.
-
Ergänzend gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und regelt, wie der Anbieter mit den Daten umgeht, die der Nutzer in den Dienst eingibt. Bei Widersprüchen geht er diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
-
Der Anbieter stellt dem Nutzer eine eigene Instanz des Dienstes unter einer eigenen Internetadresse zur Verfügung, erreichbar über einen Webbrowser. Eine Installation ist nicht erforderlich.
-
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Er umfasst insbesondere die Chat- und Assistenzfunktionen, die Ablage und Durchsuchbarkeit eigener Dokumente sowie die Erzeugung von Bildern.
-
Der Dienst nutzt KI-Modelle Dritter. Welche Modelle eingesetzt werden, kann sich ändern, wenn geeignetere verfügbar sind; der Anbieter bleibt dabei an die Zusagen aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gebunden. Die jeweils aktuelle Angabe steht auf der Transparenzseite.
-
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Arbeitserfolg. KI-Systeme erzeugen Ergebnisse, die sachlich falsch, unvollständig oder irreführend sein können — auch dann, wenn sie überzeugend formuliert sind. Ergebnisse sind vor der Verwendung zu prüfen.
§ 3 Zugang, Konten und Verantwortung des Nutzers
-
Der Nutzer erhält einen administrativen Zugang zu seiner Instanz und legt weitere Benutzerkonten selbst an. Er entscheidet, welchen Personen er Zugang gewährt, und ist für deren Handeln wie für eigenes verantwortlich.
-
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Nutzerkreises weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
-
Der Nutzer ist für die Inhalte verantwortlich, die er in den Dienst eingibt, dort speichert und daraus veröffentlicht. Er stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist — insbesondere hinsichtlich Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter.
-
Der Dienst steht Verbrauchern und Unternehmern offen.
-
Mindestalter 14 Jahre. Mündige Minderjährige (14 bis unter 18 Jahre) können den Dienst nutzen, soweit sie nach § 170 ABGB dazu berechtigt sind — also über eigenes Einkommen oder ihnen zur freien Verfügung überlassene Mittel bezahlen und dadurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Im Zweifel ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen. Für Kinder unter 14 Jahren ist der Dienst nicht bestimmt.
§ 4 Kennzeichnungspflicht bei veröffentlichten KI-Inhalten
-
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Danach muss derjenige, der KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, diese als solche kennzeichnen. Diese Pflicht trifft den Nutzer, nicht den Anbieter.
-
Das gilt insbesondere für Bilder, Video- und Audioinhalte, die echte Personen erkennbar zeigen oder wie echte Aufnahmen wirken, sowie für unverändert veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
-
Ein deutlich sichtbarer Hinweis genügt, zum Beispiel: „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt." Viele Plattformen bieten dafür einen eigenen Schalter an.
-
Was der Anbieter dafür tut: Jedes im Dienst erzeugte Bild erhält automatisch eine maschinenlesbare Markierung in der Bilddatei, im branchenüblichen Standardvokabular (IPTC
DigitalSourceType).
⚠️ Diese Markierung geht verloren, wenn das Bild abfotografiert, als Bildschirmfoto gesichert oder beim Weiterverarbeiten neu berechnet wird — sie hängt an der Datei, nicht am Bildinhalt.
Es gibt Verfahren, die das Kennzeichen in die Bildpunkte selbst einbetten und dadurch robuster sind. Der Anbieter setzt sie derzeit nicht ein: Sie sind an das erzeugende Modell gebunden und für Dritte nicht überprüfbar, weil zum Nachweis das Prüfwerkzeug des jeweiligen Anbieters nötig ist. Sie würden den sichtbaren Hinweis daher ebenfalls nicht ersetzen.
Der sichtbare Hinweis nach Absatz 3 bleibt deshalb unverzichtbar.
- Weitere Hinweise stehen im Hilfsbereich des Dienstes. Sie sind eine allgemeine Erläuterung und keine Rechtsberatung.
§ 5 Unzulässige Nutzung
5.1 Was ohnehin verboten ist
Der Dienst darf nicht für Zwecke genutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Das gilt insbesondere für
- sexualisierte Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB),
- nationalsozialistische Wiederbetätigung (Verbotsgesetz 1947),
- Verhetzung und die Aufforderung zu Straftaten (§§ 282, 283 StGB),
- die Fälschung von Urkunden, Beweismitteln, Zahlungsmitteln oder amtlichen Ausweisen (§§ 223 ff., 241a ff. StGB) sowie deren Vorbereitung,
- Verleumdung, üble Nachrede und Erpressung (§§ 111, 144, 297 StGB), auch mittels täuschend echter Darstellungen realer Personen,
- die Verletzung von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten Dritter.
5.2 Verbotene KI-Praktiken nach der KI-Verordnung
Untersagt ist außerdem jede Nutzung, die unter die verbotenen Praktiken des Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 fällt — diese gelten seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar. Dazu gehören insbesondere:
- manipulative oder täuschende Techniken, die das Verhalten von Personen unterschwellig beeinflussen und ihnen erheblich schaden können,
- das Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer Lage,
- soziale Bewertung von Personen (Social Scoring),
- das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken,
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen,
- biometrische Kategorisierung zur Ableitung geschützter Merkmale.
5.3 Betriebliche Beschränkungen
- Kein automatisierter Massenbetrieb — keine Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Nutzerkreises, kein Weiterverkauf der Rechenleistung, kein Betrieb von Bots, kein Schürfen von Kryptowährungen.
- Keine Umgehungsversuche — weder technischer Schutzmaßnahmen noch der Instanztrennung; keine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit.
- Nutzungsrichtlinien der eingesetzten Modellanbieter gelten mittelbar. Soweit ein Anbieter bestimmte Verwendungen ausschließt, gibt der Anbieter diese Beschränkung weiter.
5.4 Vorprüfung und Folgen
Bildanfragen werden automatisiert vorgeprüft. Wird eine Anfrage abgelehnt, speichert der Anbieter zum Zweck des Jugendschutzes und der Missbrauchsabwehr die Ablehnungskategorie und die Kundenkennung — nicht den Anfragetext. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Vor einer dauerhaften Sperre wird der Nutzer angehört, soweit dies nicht wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
§ 6 Faire Nutzung
-
Der Dienst wird zu einem Festpreis ohne Abrechnung nach Verbrauch angeboten. Er ist auf die Nutzung durch Menschen am Bildschirm ausgelegt.
-
Für die Bilderzeugung gilt das in der Produktbeschreibung genannte monatliche Kontingent. Ist es ausgeschöpft, wird die Erzeugung verlangsamt — sie wird nicht abgeschaltet.
-
Bei einer Nutzung, die den üblichen Rahmen erheblich und dauerhaft übersteigt, kann der Anbieter die Geschwindigkeit begrenzen. Er informiert den Nutzer vorher und sucht das Gespräch, bevor er einschränkt.
§ 7 Von Nutzern angebundene Fremddienste
-
Der Dienst erlaubt es, eigene Zugänge zu Diensten Dritter zu hinterlegen und diese einzubinden.
-
Die Entscheidung darüber trifft allein der Nutzer. Er verantwortet die Rechtsgrundlage für die dabei übermittelten Daten und die Einhaltung der Bedingungen des Drittanbieters. Solche Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter des Anbieters.
-
Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle bereit, prüft die Fremddienste nicht und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Inhalte oder Datenverarbeitung.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen
-
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
-
Für Störungen, die auf Leistungen Dritter beruhen — insbesondere Ausfälle der eingesetzten KI-Modelle oder der Rechenzentren —, haftet der Anbieter nur im Rahmen des § 9.
-
Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt; der Nutzer kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
-
Datensicherung: Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen im Rahmen seines Betriebs durch. Sie dienen der Wiederherstellung nach Störungen und ersetzen keine eigene Datensicherung des Nutzers. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner gelöschter Inhalte besteht nicht.
§ 9 Haftung
-
Es gilt die gesetzliche Haftung.
-
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden ausgeschlossen; die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
-
Gegenüber Verbrauchern gilt Absatz 2 nicht.
-
Keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes, nicht die Richtigkeit der von den KI-Modellen erzeugten Inhalte (§ 2 Abs. 4). Entscheidungen, die der Nutzer darauf stützt, trifft er in eigener Verantwortung.
-
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Produkthaftungsgesetz, bleibt in jedem Fall unberührt.
§ 10 Namensvergabe
Die Internetadresse der Instanz wird auf Wunsch des Nutzers vergeben. Der Anbieter kann einen gewünschten Namen ablehnen, wenn er Rechte Dritter verletzt, irreführend oder anstößig ist oder technisch reserviert ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Namen besteht nicht.
§ 11 Quelloffene Software
Der Dienst beruht auf quelloffener Software unter der GNU Affero General Public License Version 3 (AGPL-3.0). Nutzer haben nach § 13 dieser Lizenz Anspruch auf den entsprechenden Quellcode der eingesetzten Fassung einschließlich der Änderungen des Anbieters.
👉 Der Quellcode wird auf Anfrage an support@algonice.eu bereitgestellt. Zugangsdaten, Schlüssel und personenbezogene Daten sind davon nicht umfasst.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
-
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen richten sich nach der Bestellung beim Vertriebspartner.
-
Nach Beendigung bleibt die Instanz 30 Tage ausschließlich zum Datenexport erreichbar. Danach wird sie abgeschaltet und die Daten werden gelöscht; Einzelheiten regelt § 10 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
§ 13 Kostenloser Testzeitraum und Rücktritt
-
Der Zugang beginnt mit einem 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum. Die erste Abbuchung erfolgt erst nach Ablauf dieser 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden — völlig kostenfrei.
-
So geht es praktisch: Die Kündigung erfolgt im Kundenkonto des Vertriebspartners, über den der Zugang erworben wurde. Damit ist zugleich ein etwaiges gesetzliches Rücktrittsrecht ausgeübt; einer besonderen Form bedarf es nicht.
-
Gesetzliches Rücktrittsrecht. Verbrauchern steht daneben das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu: 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen. Es kann formlos erklärt werden, etwa per E-Mail an support@algonice.eu oder gegenüber dem Vertriebspartner. Zur Fristwahrung genügt das Absenden innerhalb der Frist.
-
Da im Testzeitraum keine Zahlung erfolgt, entsteht in aller Regel auch kein Rückzahlungsanspruch. Wurde bereits gezahlt, wird der Betrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, über dasselbe Zahlungsmittel erstattet.
Muster-Rücktrittsformular — Verwendung freigestellt:
An: Christian Fischer, Häuslhofstraße 28, 5710 Kaprun, Österreich · support@algonice.eu Hiermit trete ich vom Vertrag über die Bereitstellung des KI-Arbeitsplatzes „algonice mit Ody" zurück. — Bestellt am: _____ · Name und Anschrift: _____ · Datum: _____
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Gegebenheiten erforderlich ist. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Die jeweils geltende Fassung ist mit Fassungsnummer und Datum abrufbar.
§ 15 Schlussbestimmungen
-
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
-
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den die zwingenden Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates gewähren.
-
Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; § 14 KSchG bleibt unberührt.
-
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten können sich Verbraucher an die Internet Ombudsstelle, Schlichtung für Online-Geschäfte, wenden (
ombudsstelle.at). Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren dort bereit.